Gehaltsgesetz

Gehaltstabelle

Abschnitt I

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.Anwendungsbereich
§ 3.Bezüge
§ 4.Kinderzuschuss
§ 6.Anfall und Einstellung des Monatsbezuges
§ 7.Auszahlung
§ 8.Einstufung und Vorrückung
§ 10.Hemmung der Vorrückung
§ 12.Besoldungsdienstalter
§ 12a.Überstellung und Vorbildungsausgleich
§ 12b.Ergänzungszulage aus Anlaß einer Überstellung
§ 12c.Entfall der Bezüge
§ 12d.Bezüge bei Dienstfreistellung nach § 17 Abs. 1 BDG 1979
§ 12e.Bezüge bei Teilbeschäftigung und teilweiser Dienstfreistellung
§ 12f.Vertretungsabgeltung
§ 12g.Bezüge während des Sabbaticals
§ 13b.Verjährung
§ 13c.Ansprüche bei Dienstverhinderung
§ 13d.Ansprüche während des Beschäftigungsverbotes nach §§ 3 und 5 MSchG
§ 13e.Ansprüche bei Ausscheiden aus dem Dienst (Urlaubsersatzleistung)
§ 14.Wiederaufnahme in den Dienststand
§ 15.Nebengebühren
§ 18.Mehrleistungszulagen
§ 20b.Fahrtkostenzuschuss
§ 20c.Jubiläumszuwendung
§ 21c.Wohnkostenzuschuss
§ 21d.Zuschüsse für Familienangehörige
§ 21h.Besondere Auszahlungsbestimmungen
§ 22.Pensionsbeitrag
§ 22a.Pensionskassenvorsorge
§ 22b.Pensionsbeitrag (Dienstgeber)
§ 23.Vorschuß und Geldaushilfe
§ 23a.Besondere Hilfeleistungen
§ 23b.Vorschuss zur besonderen Hilfeleistung
§ 23c.Besondere Hilfeleistungen an Hinterbliebene
§ 23d.Übernahme der Bestattungskosten Dritter durch den Bund
§ 23e.Rückerstattung zu Unrecht empfangener Leistungen
§ 23f.Steuerliche Behandlung
§ 25.Vergütung für Nebentätigkeit
§ 26.Abfertigung
§ 27.Bemessung der Abfertigung
(JB-2019-Seite 644)

Abschnitt V

Lehrer Gehalt

Gehaltstabelle

§ 55.Gehalt
§ 55a.Überstellung
§ 56.Dienstalterszulage
§ 57.Dienstzulagen
§ 60b.Vertretungsabgeltung für Lehrpersonen
§ 61.Vergütung für Mehrdienstleistung
§ 61b.Vergütung für Kustodiate und Nebenleistungen
§ 61d.Vergütung für die Verwaltung von Kustodiaten bei Lehrpersonen an Berufsschulen
§ 62.Vergütung für die schulpraktische Ausbildung
§ 63.Vergütung für Unterrichtspraktika (bis 31.8.2019)
§ 63.Vergütung für Mentorinnen und Mentoren (ab 1.9.2019)
§ 63a.Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen
§ 63b.Abgeltungen im Zusammenhang mit abschließenden Prüfungen
§ 63c.Abgeltung für die individuelle Lernbegleitung
§ 64.Überstellung
§ 64a.Einstufung in die Verwendungsgruppe L2a2 in bestimmten Fällen
(JB-2019-Seite 727)

Abschnitt VI

Schul- und Fachinspektoren

§ 65.Beamtinnen und Beamte des Schulqualitätsmanagements Gehalt
§ 66.Dienstzulage
§ 67.Vergütung Schulqualitätsmanagement
§ 68.Betrauung mit Aufgaben des Schulqualitätsmanagements
(JB-2019-Seite 763)

Unterabschnitt I

Schul- und Fachinspektoren

§ 164.Gehalt
§ 165.Vergütung für die Schul- und Fachinspektion
§ 166.Überstellung
§ 167.Leitung einer Bildungsregion
§ 168.Betrauung mit Aufgaben der Fachinspektion
(JB-2019-Seite 860)

Abschnitt XII

Schlussbestimmungen

§ 170a.Anpassung der Wahrungszulagen für das Jahr 2020
§ 175.Inkrafttreten
(JB-2019-Seite 875)

LandesLehrer-Dienstrechtsgesetz

4. Abschnitt

§ 29a.Achtungsvoller Umgang (Mobbingverbot)
§ 30.Dienstpflichten gegenüber Vorgesetzten
§ 31.Lehramtliche Pflichten
§ 33.Amtsverschwiegenheit
§ 35.Abwesenheit vom Dienst
§ 36.Ärztliche Untersuchung
§ 37.Meldepflichten
§ 38.Dienstweg
§ 39.Wohnsitz und Dienstort
§ 40.Nebenbeschäftigung
§ 41.Verbot der Geschenkannahme
§ 42.Pflichten des Landeslehrers des Ruhestandes
(JB-2019 Seite-1024)

Lehrverpflichtung

§ 43.Arbeitszeit der Landeslehrer mit Ausnahme der Berufsschullehrer
§ 44.Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrpflichtermäßigung
§ 45.Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung aus beliebigem Anlaß
§ 46.Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung zur Betreuung eines Kindes
§ 46a.Pflegeteilzeit
§ 46b. Wiedereingliederungsteilzeit
§ 47.Dienstleistung während der Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung
§ 48.Beendigung der Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung
§ 49.Ausnahme von der Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung
§ 49a.Mit der Leitung teilbetraute Landeslehrperson
§ 50.Mehrdienstleistung der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen
§ 51.Jahresnorm des Leiters einer allgemein bildenden Pflichtschule
(JB-2019 Seite-1031)

5. Abschnitt

Rechte

§ 54.Bezüge
§ 55.Amtstitel
§ 56.Ferien und Urlaub
§ 57.Sonderurlaub
§ 58.Karenzurlaub
§ 58a.Berücksichtigung des Karenzurlaubes für zeitabhängige Rechte
§ 58b.Auswirkungen des Karenzurlaubes und der Karenz auf den Arbeitsplatz
§ 58c.Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
§ 58d.Sabbatical
§ 58e.Frühkarenzurlaub
§ 59.Pflegefreistellung
§ 59a.Dienstfreistellung für Gemeindemandatare
§ 59b.Außerdienststellung für bestimmte Gemeindemandatare
§ 59c.Allgemeine Dienstfreistellung gegen Refundierung
§ 59d.Familienhospizfreistellung
§ 60.Dienstbefreiung für Kuraufenthalt
(JB-2019 Seite-1048)

8. Abschnitt

Besoldungs- und Pensionsrechtliche Vorschriften

§ 106.Anwendung von für Bundeslehrer geltenden besoldungs- und pensionsrechtlichen Vorschriften
§ 106a.Vertretungsabgeltung für Landeslehrpersonen
§ 107.Beitragsverrechnung
§ 107a.Verrechnung der Beiträge
§ 108.Gewährung außerordentlicher Zulagen, Versorgungsgenüsse und Zuwendungen
(JB-2019 Seite-1079)

Vertragsbedienstetengesetz

Abschnitt I

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.Anwendungsbereich
§ 4.Dienstvertrag
§ 4a.Befristung von Dienstverhältnissen in besonderen Fällen
§ 5a.Dienstpflichten gegenüber Vorgesetzten
§ 5b.Dienstpflichten des Vorgesetzten und des Dienststellenleiters
§ 6a.Dienstzuteilung
§ 8a.Bezüge
§ 10.Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas I
§ 11.Monatsentgelt des Entlohnungsschemas I
§ 13.Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II
§ 14.Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II
§ 15.Überstellung und Vorbildungsausgleich
§ 15a.Ergänzungszulage aus Anlaß einer Überstellung
§ 16.Kinderzuschuss
§ 17.Anfall und Einstellung des Entgeltes
§ 18.Auszahlung
§ 18a.Verjährung
§ 19.Einstufung und Vorrückung
§ 20.Dienstzeit
§ 20a.Sabbatical
§ 20b.Bezüge während des Sabbaticals
§ 21.Entlohnung bei Teilbeschäftigung (Anm.: Entlohnung bei Teilzeitbeschäftigung)
§ 22.Nebengebühren, Zulagen und Vergütungen
§ 22a.Im Ausland verwendete Vertragsbedienstete
§ 22b.Leistungsprämie im Rahmen der Flexibilisierungsklausel
§ 23.Sachleistungen
§ 24.Ansprüche bei Dienstverhinderung
§ 24b.Ansprüche während des Beschäftigungsverbotes nach §§ 3 und 5 MSchG 
§ 25.Vorschuß und Geldaushilfe
§ 25a.Besondere Hilfeleistungen an Vertragsbedienstete und deren Hinterbliebene
§ 26.Besoldungsdienstalter
§ 29a.Sonderurlaub
§ 29b.Karenzurlaub
§ 32.Kündigung
§ 33.Kündigungsfristen
§ 33a.Sonderurlaub während der Kündigungsfrist
§ 34.Vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses
§ 35.Anwendung des BMSVG
§ 36.Sonderverträge
(JB-2019 Seite-1312)

3. Unterabschnitt

Vertragsbedienste im Lehramt

§ 90.Anwendungsbereich
§ 90a.Ausschreibung und Besetzung freier Planstellen für Vertragslehrer
§ 90b.Dienstvertrag
§ 90c.Einreihung in das Entlohnungsschema I L
§ 90d.Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas I L
§ 90e.Monatsentgelt, Dienstzulagen, Erzieherzulage und Vergütungen für Schul- und Unterrichtspraktika im Entlohnungsschema I L
§ 90f.Überstellung
§ 90g.Einreihung in die Entlohnungsgruppe l 2a 2 in bestimmten Fällen
§ 90h.Einreihung in das Entlohnungsschema II L
§ 90i.Vertretung
§ 90j.Dauer des Dienstverhältnisses im Entlohnungsschema II L
§ 90k.Gesamtverwendungsdauer im Entlohnungsschema II L für Lehrer in nicht gesicherter Verwendung
§ 90l.Einrechnung in die Gesamtverwendungsdauer
§ 90m.Einreihung von Vertragslehrern des Entlohnungsschemas II L in das Entlohnungsschema I L
§ 90n.Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II L
§ 90o.Jahresentlohnung des Entlohnungsschemas II L
§ 90p.Dienstzulagen und Erzieherzulage der Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L
§ 90s.Auszahlung der Jahresentlohnung und der Zulagen
§ 90t.Vergütungen und Abgeltungen
§ 91.Vergütung für Mehrdienstleistung
§ 91a.Ansprüche bei Dienstverhinderung
§ 91b.Verwendungsbezeichnung
§ 91c.Ferien und Urlaub
§ 91d.Sabbatical
§ 91e.Dienstfreistellung für Gemeindemandatare
§ 91f.Kündigung der Vertragslehrer des Entlohnungsschemas I L
§ 91g.Kündigung der Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L
§ 91k.Lehrer an Akademien für Sozialarbeit
§ 91l.Abfertigung der Vertragslehrer
(JB-2019 Seite-1319)

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